BAULEITUNG

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Der Bauherr wird von seitens der Behörde verpflichtet, mit der Planung und Berechnung des Bauvorhabens Fachleute zu betrauen, die hierzu gewerberechtlich befugt sind. Die Arbeiten für die Bauvorhaben sind durch einen Bauführer zu überwachen.
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Wir als Bauunternehmen übernehmen gerne für Sie diese Tätigkeit und dürfen Sie auch in Bauangelegenheiten gegenüber der Behörde vertreten bzw. beraten. Für die Bauabwicklung und Koordination, auch in Hinblick auf sicherheitstechnische Belange wie Tätigkeiten als Baukoordinator gemäß Baukoordinationsgesetz können wir unsere Dienste anbieten.

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Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!